SAP Berechtigungen Berechtigungen für den Zugriff auf bestimmte CO-PA-Kennzahlen einrichten - SAP Basis

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Berechtigungen für den Zugriff auf bestimmte CO-PA-Kennzahlen einrichten
Architektur von Berechtigungskonzepten
Die Ergebnisse der Auswertung werden mit einem farbigen Symbol gekennzeichnet. Die Einstufung ist für die verschiedenen Berechtigungsprüfungen jeweils unterschiedlich. Der EWA enthält nicht ausschließlich Prüfungen zu den Sicherheitsaspekten und ist daher in verschiedene Abschnitte (z. B. Hardware, Performance) unterteilt. Die Prüfergebnisse in diesen Bereichen werden jeweils mit einem Ampelsymbol dargestellt. Ist eine der Prüfungen innerhalb eines Abschnitts rot gekennzeichnet, wird auch die Ampel für diesen Abschnitt auf Rot gesetzt.

TMSADM: Der Benutzer TMSADM dient der Kommunikation zwischen SAP-Systemen im Transportmanagementsystem und wird bei deren Konfiguration automatisch im Mandanten 000 angelegt. TMSADM hat nur die Berechtigungen für den Zugriff auf das gemeinsame Transportverzeichnis, für die Anzeige im Änderungs- und Transportmanagementsystem und die notwendigen RFC-Berechtigungen. Schutzmaßnahmen: Ändern Sie die Passwörter des Benutzers in den einzelnen Mandanten. Dazu gibt es den Report TMS_UPDATE_PWD_OF_TMSADM, den Sie im Mandanten 000 starten müssen. Dies ist nur möglich, wenn Sie über Administratorberechtigungen in allen Systemen der Landschaft verfügen und die Passwortregeln der Systeme kompatibel sind. Nachdem der Report erfolgreich durchlaufen worden ist, haben alle TMSADM-Benutzer der Landschaft im Mandanten 000 und deren Destinationen dasselbe neue Passwort.
Nach Benutzer- und Passwortsperren suchen
Das Berechtigungskonzept in SAP ERP ermöglicht es normalerweise nicht, Berechtigungen auf einzelne Geschäftsjahre einzugrenzen. Dies ist aber insbesondere bei Steuerprüfungen relevant. Zum 1. Januar 2002 wurde in Deutschland die elektronische Steuerprüfung gesetzlich im § 147 (6) Abgabenordnung verankert. Die Auffassung der Finanzverwaltung dazu ist im BMF-Schreiben vom 16.07.2001 (BStBl. 2001 I) »Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen« (GDPdU) niedergelegt. Die elektronische Steuerprüfung kann in Deutschland auf drei Zugriffsarten erfolgen: Unmittelbarer Zugriff: Die Finanzbehörde hat das Recht, Einsicht in die gespeicherten Daten zu nehmen (Nur-Lesezugriff) und die Hard- und Software des Steuerpflichtigen zur Prüfung der Daten einschließlich der Stammdaten und Verknüpfungen zu nutzen. Mittelbarer Zugriff: Die Finanzbehörde kann vom Steuerpflichtigen verlangen, dass er die Daten nach ihren Vorgaben maschinell auswertet, um den Nur-Lesezugriff durchführen zu können. Datenträgerüberlassung: Alternativ kann die Finanzverwaltung vom Steuerpflichtigen verlangen, dass ihr die gespeicherten Unterlagen auf einem maschinell verwertbaren Datenträger zur Auswertung überlassen werden.

Bei der Einplanung eines Jobs kann ein anderer Benutzer als ausführender Benutzer hinterlegt werden. Somit werden die einzelnen Verarbeitungsschritte des Jobs technisch durch den hinterlegten Benutzer mit seinen Berechtigungen durchgeführt. Es könnten also Aktivitäten angestoßen werden, die mit den eigenen Berechtigungen nicht ausführbar wären.

Sollten Sie in die Situation geraten, dass Berechtigungen erforderlich sind, die nicht im Rollenkonzept berücksichtigt wurden, ermöglicht Ihnen "Shortcut for SAP systems" die Zuweisung der Komplettberechtigung für das jeweilige Berechtigungsobjekt.

In der Standardimplementierung sucht das BAdI das Zertifikat im Adressbuch des Trust Managers.

Sie finden die Korrekturen und eine Übersicht über die erforderlichen Support Packages in SAP-Hinweis 1963882.
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