SAP Berechtigungen SAP_NEW richtig verwenden - SAP Basis

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SAP_NEW richtig verwenden
Wichtige Komponenten im Berechtigungskonzept
In erster Linie sind rechtliche Grundlagen zu nennen und auf gesetzeskritische Berechtigungen konkret hinzuweisen, die nicht (bzw. allenfalls an den Notfallbenutzer) vergeben werden dürfen. Ein Beispiel ist die Berechtigung “Debugging mit Replace“, zu der das Objekt S_DEVELOP mit den Werten ACTVT = 02 und OBJTYPE = DEBUG legitimiert und worüber sich Daten per Hauptspeicheränderung manipulieren lassen. Das verstieße jedoch gegen § 239 HGB, das sogenannte „Radierverbot“.

Strukturelle Berechtigungen verfügen über ein sogenanntes Wurzelobjekt, also einen Startpunkt und einen zugehörigen Auswertungsweg. Das Organigramm des Unternehmens ist im SAP HCM hinterlegt. Dadurch kann angezeigt werden, wie welche Positionen miteinander verbunden sind. Wenn eine bestimmte Information über einen Mitarbeiter gefragt ist, kann diese über einen Pfad ausgelesen werden. Am Ende steht dann eine Liste von Objekten.
Ungeklärte Zuständigkeiten, besonders zwischen Fachbereich und IT
Um eine Operation im SAP-System durchzuführen, sind unter Umständen mehrere Berechtigungen erforderlich. Die daraus resultierenden Zusammenhänge können sehr komplex werden. Um trotzdem ein Verfahren anzubieten, welches überschaubar und leicht zu handhaben ist, wurde das SAP-Berechtigungskonzept auf der Basis von Berechtigungsobjekten realisiert. Mehrere zu schützende Systemelemente bilden dabei ein Berechtigungsobjekt.

Betrachten wir zuerst den Transport Ihrer Berechtigungsvorschlagswerte aus verschiedenen Entwicklungssystemen in ein Konsolidierungssystem. Wenn Sie Berechtigungsvorschlagswerte in den Transportaufträgen speichern, wird Ihnen auffallen, dass hier statt detaillierter Stücklisten generische Einträge verwendet werden. Diese generischen Einträge markieren alle Anwendungen, z. B. mit TR*..

Berechtigungen können auch über "Shortcut for SAP systems" zugewiesen werden.

Allerdings sollten Sie beachten, dass in diesen Listen die Auswertungen der Whitelists noch nicht enthalten sind.

Wir haben schon einige Negativ-Beispiele von Unternehmen erlebt, die zu viel auf einmal wollten und sich dann „verrannt“ haben.
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